FÜR MEINE SKLAVEN UND FETISCHISTEN DEIN Sklaven- Zuchtgesetz!!!!!!
Sklaven- Zuchtgesetz§1 Sollte sich der Sklave dem Willen seiner Herrin HungrigesBiest in irgendeiner Form widersetzen, so hat der Sklave eine Strafe zu empfangen, die je nach Belieben seiner Herrin HungrigesBiest zusammengestellt wird.Diese Strafe steht dem Sklaven